Liebe Freunde des Schwäbischen Albvereins !
Ebersbach liegt im unteren Filstal zwischen Schurwald und der Schwäbischen Alb.
Unsere Ortsgruppe wurde im Jahr 1892 gegründet, zur Zeit haben wir 330 Vereinsmitglieder.
Unsere Aktivitäten stehen unter dem Motto
"Heimat - Natur - Wandern"
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Himmelschlüsselchen
und
Buschwindröschen entdeckt man bereits schon wieder im
Wald. Schade, dass wir das Wunder der erwachende Natur
nicht gemeinsam entdecken können. Wir wünschen Euch
allen gesunde Ostertage und vielleicht ein bisschen
Gemeinschaft mit Euren Familien.
Frühlings Ankunft
Grüner Schimmer spielet wieder
Drüben über Wies' und Feld.
Frohe Hoffnung senkt sich nieder
Auf die stumme trübe Welt.
Ja, nach langen Winterleiden
Kehrt der Frühling uns zurück,
Will die Welt in Freude kleiden,
Will uns bringen neues Glück.
Seht, ein Schmetterling als Bote
Zieht einher in Frühlingstracht,
Meldet uns, dass alles Tote
Nun zum Leben auferwacht.
Nur die Veilchen schüchtern wagen
Aufzuschau'n zum Sonnenschein;
Ist es doch, als ob sie fragen:
»Sollt' es denn schon Frühling sein?«
Seht, wie sich die Lerchen schwingen
In das blaue Himmelszelt!
Wie sie schwirren, wie sie singen
Über uns herab ins Feld!
Alles Leid entflieht auf Erden
Vor des Frühlings Freud' und Lust –
Nun, so soll's auch Frühling werden,
Frühling auch in unsrer Brust!
Autor:
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben


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Liebe Wanderfreunde,
nach
Recherchen in den Corona-Bestimmungen gilt für die
Wandervereine zur Zeit immer noch folgendes:
(…) Darf man
in der Gruppe wandern?
Wandern fällt nicht
unter die Kategorie Trainings- und Übungsbetrieb. Daher
müssen sich Wanderer an
§ 3 der
Corona-Verordnung
halten.
§ 3
Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und
von Ansammlungen, Pflicht zum Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen
(1) Der
Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des
14. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen
des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu
anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer
möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen
zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des
SARS-CoV-2-Virus
…….eine
nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare
Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus
medizinischen Gründen oder aus sonstigen
zwingenden
Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger
mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.(…).
Diese
Vorgaben sind nicht so recht einzusehen, wenn man an die
vielen Öffnungen für den Sport denkt, können aber von
uns nicht außer Acht gelassen werden. Hoffen wir, dass
nach dem 15. Juni bei weiteren Lockerungen auch an die
Wandervereine gedacht wird. Zur Zeit bleiben uns
weiterhin nur die Wanderungen allein. Z.B. bei Heiningen
(vom Parkplatz der Voralbhalle erreichbar) gibt es eine
kleine Vogelbeobachtungsstation und die Gegend dort
bietet auch etwas für das Auge.
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Weitere Informationen finden Sie im Jahresprogramm der einzelnen Gruppen:
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